Verfassungswidrigkeit der AfD: Ein Alter­nativ-Deut­sch­land ohne Frei­heiten, lto.de v. 19.09.2017

Für Bundesjustizminister Heiko Maas ist das AfD-Programm „in Teilen verfassungswidrig“. Für dieses Etikett sei es im Wortlaut zu vage, meint Robert Hotstegs. Das sähe anders aus, wenn die AfD die Lösungsvorschläge konkret fassen würde.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz macht Wahlkampf – auch in Form von Gastbeiträgen – mal für die LTO, mal für die Frankfurter Rundschau. Dort hatte er klar Position zum Parteiprogramm der Alternative für Deutschland (AfD) bezogen. Anhand von einzelnen Ausschnitten suchte Maas zu belegen, dass das Programm jedenfalls in diesen Teilen verfassungswidrig sei und mit der AfD möglicherweise sogar „Verfassungsfeinde vor den Toren des Parlaments“ stünden.

Leicht macht es die AfD den Juristen nicht, zu dieser Einschätzung zu kommen. Denn die Partei hält es mit ihrer auch sonst gewählten Kommunikationsstrategie: Sie hat aufgeschrieben, was sie nicht will. Doch was sie stattdessen beschließen möchte, lässt sie im vagen, verweilt beim „wenn – dann bzw. aber“ – doch ihre konkreten Absichten nennt die AfD nicht.

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