„Wichtige Informationen vorenthalten“, nrw.mehr-demokratie.de v. 19.07.2017

Von Thorsten Sterk

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ verklagen die Stadt Bonn wegen des Bürgerentscheids über das Kurfürstenbad in der Bundesstadt. Unterstützt werden sie in ihrem juristischen Vorgehen von Mehr Demokratie. Mit der Klage soll die gesetzlich bisher nicht vorgesehene Möglichkeit der Anfechtung eines Bürgerentscheids grundsätzlich ermöglicht werden.

Die Kläger werfen der Stadt vor, den Bonner Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen eines neuen Zentralbades bewusst vorenthalten zu haben. Gleichzeitig habe der Oberbürgermeister mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen. Wir haben Robert Hotstegs, Rechtsanwalt der Bonner Bürgerinitiative, zur Klage befragt.

Mehr Demokratie: Herr Hotstegs, die Initiative „Kurfürstenbad bleibt!“ klagt gegen den Bürgerentscheid über ihr Bürgerbegehren. Warum?

Robert Hotstegs: Die Initiative ist der Meinung, dass der Bürgerentscheid nicht fehlerfrei durchgeführt wurde. Um genau zu sein besteht der starke Verdacht, dass der Oberbürgermeister den Bürgern wichtige Informationen vorenthalten hat, um die Abstimmung zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Bei Wahlen würde man so etwas womöglich Wahlmanipulation nennen.

Auch ist im Vorfeld eine starke Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Position der Stadt und des Oberbürgermeisters betrieben worden. Hier wurden die Kontakte und Mittel der Stadt gegen die Möglichkeiten einer Bürgerinitiative ausgespielt. Die Kräfte sind hierbei klar verteilt: die Stadt sitzt im Marketing meist am längeren Hebel.

Nimmt man beides zusammen, steht also die Frage im Raum, ob die Bürger überhaupt vollständig informiert waren und ob beide Seiten des Abstimmungswahlkampfes faire Abstimmungswerbung betrieben haben. Ist das nicht der Fall, könnte der Bürgerentscheid rechtswidrig sein. Er müsste wiederholt werden.

Mehr Demokratie: Die Klage ist juristisches Neuland. Was ist das Problem?

Hotstegs: Anders als bei Wahlen ist bei Bürgerentscheiden ein „Wahlprüfungsverfahren“ nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber hat auch nicht auf die bekannten Wahlprüfungsverfahren verwiesen. An dieser Stelle klafft eine Lücke.

Wenn man die Lücke einfach akzeptieren würde, dann könnte man ein Bürgerbegehren sprichwörtlich am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Denn dann könnten rechtswidrige, beeinflusste Abstimmungen abgehalten werden und die Bürger könnten hierbei nur zuschauen.

Das kann aber mit der direkten Demokratie nicht gemeint sein. Die Gemeindeordnung gibt den Vertretungsberechtigten das Heft in die Hand die Interessen des Bürgerbegehrens notfalls auch vor Gericht zu vertreten. Das machen die drei Bonner Vertreter nun.

Mehr Demokratie: Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten der Klage?

Hotstegs: Das Verfahren hat aus unserer Sicht gute Aussichten auf Erfolg, weil die Gerichte in der Vergangenheit schon ähnliche Fragen für Wahlen behandelt haben und zuletzt auch den Rechtsschutz für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gestärkt haben.

Aber wir betreten zugleich auch juristisches Neuland. Es ist nicht undenkbar, dass die Klage auch durch mehrere Instanzen betrieben werden muss und dann auch das Oberverwaltungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen wird. Wir sind bereit das zu tun, wenn hierdurch die Rahmenbedingungen für Bürgerentscheide geklärt werden.

Mehr Demokratie: Sehen Sie mit Blick auf Bonn Änderungsbedarf bei den Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in NRW?

Hotstegs: Nicht nur im Hinblick auf Bonn. Insgesamt gibt es sicherlich mehrere Punkte, die der Gesetzgeber in Angriff nehmen könnte um die Verfahren zu verbessern und zu vereinfachen. Die Fristen zur Einreichung von Bürgerbegehren lassen sich ersatzlos streichen, die Prüfung der Zulässigkeit eines Begehrens kann vor die Unterschriftensammlung vorverlegt werden und dann könnte aber natürlich die Prüfung eines Bürgerentscheides geregelt werden. Das würde Verfahren wie unserem Musterverfahren einen Rahmen geben. Maßstab jeder Änderung soll natürlich sein, dass die direkte Demokratie vor Ort auch effektiv Impulse geben, gestalten und die Stadt beleben kann. Aus meiner Sicht tut das jeder Kommune gut.

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