Mehrheit will Revision, Ibbenbürener Volkszeitung vom 21.04.2009

Greven – Einen Sommer voll politischer Emotionen bescherte die kontroverse Debatte um das „Bürgerbegehren Technischer Beigeordneter“. Doch als Mitte August des vergangenen Jahres eine breite Mehrheit im Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärte, verzogen sich die Aufgeregtheiten, Debatten in den Zeitungen und auf den Straßen waren plötzlich vorbei: Dr. Rolf Leroy ging zu Anfang des Jahres in Ruhestand, in der Verwaltung hatte der kosteneinsparende Umbau längst begonnen. Doch Anfang März mischte das Verwaltungsgericht in Münster die Karten neu: Die Richter erklärten zur großen Überraschung selbst der Befürworter ein Bürgerbegehren auch in dieser inneren Angelegenheit der Verwaltung für zulässig. und widersprachen damit selbst einem vorherigen Urteil.

Jetzt nimmt sich der Rat am kommenden Mittwoch neuerlich des Themas an. Die Verwaltung hat dabei einen Vorschlag formuliert, der wohl aus der Feder des Bürgermeisters stammt: Keine Berufung und die Erklärung der Zulässigkeit des Urteils, lautet sein Rat. Folgt eine Ratsmehrheit dieser Verwaltungsmeinung, würde im Bürgerentscheid in den kommenden Monaten über die Stelle des Technischen Beigeordneten entschieden. „Am liebsten zum Kommualwahltermin“, erklärte FDP-Fraktionschef Jürgen Mußmann, zugleich auch „Spiritus rektor“ des Bürgerbegehrens unmittelbar nach der mündlichen Urteilsverkündung.

Doch der Rat wird in seiner Mehrheit diesem Vorschlag nicht folgen, wie gestern eine Umfrage im Vorfeld der Ratssitzung ergab.

„Ich werde meiner Fraktion heute empfehlen, Berufung gegen das Urteil einzulegen“, erklärte CDU-Fraktionschef Hans-Dieter Bez gestern auf Anfrage. „Das Urteil ist doch eine Aufforderung dazu“, begründet Bez die Empfehlung, denn letztlich habe das gleiche Verwaltungsgericht sich in unterschiedlichen Urteilen widersprochen. Diese Auffassung teilt auch Grünen-Fraktionschef Dr. Michael Kösters-Kraft. „Wir sind für die Revision.“ Die unterschiedlichen Urteile bedürften jetzt schon einer Klärung, gibt er die Fraktionsmeinung wider. Dass man es gerade den Grünen übel nehmen könne, sich gegen eine Bürgerbeteiligung auszusprechen, sieht Kösters-Kraft nicht. „Es geht schließlich um die Rechtssicherheit.“Die hat auch Pro-G-Fraktionschef Roland Post vor Augen, wenn er seiner Fraktion heute empfiehlt, in die Revision zu gehen. „Das Urteil lädt schließlich zur Berufung ein“.

Genau an diesem Punkt ist sich die UFW-Fraktion noch nicht sicher. Sicher allerdings ist Wolfgang Knoke, dass seine Fraktion die „Stelle des Technischen Beigeordneten nicht wiederhaben möchte. Wir würden das für eine Katastrophe für die Stadt halten.“ Bis auf Weiteres folgt Knoke allerdings der Rechtsauffassung des Gerichts: „Und das sagt nun mal, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.“

Fest geschlossen sieht Fraktionschef Wilhelm Meibeck die Reihen seiner Genossen. „Wir haben in der ersten Instanz gewonnen. Für uns ist das eindeutig. Wir wollen das Bürgerbegehren.“ Meibeck hofft, dass sich diese Mehrheit am Mittwochabend auch durchsetzt. „Keine Rechtsscharmützel, sondern die Anerkennung des Urteils“, empfiehlt auch Jürgen Mußmann (siehe Presseinfo auf dieser Seite).

Doch vieles deutet im Vorfeld auf eine ähnliche Abstimmung wie im August 2008 hin. Und dann würde das Oberverwaltungsgericht endlich für die gewünschte Klarheit sorgen. Ausgang und Zeitpunkt sind offen.

» Die Ratssitzung beginnt am Mittwoch um 17 Uhr im großen Sitzungssaal. Weitere Themen sind die Erschließung der Wöste und die Erhöhuing des Kostendeckungsgrads beim GBS-Zentrum.

von Ulrich Reske, Greven