Gegenleistungen für Gebühren, Kölner Stadt-Anzeiger vom 27.06.2009

Von Reiner Züll

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs hat während einer Bürgerversammlung in Wahlen kommmunale Gebühren erläutert. Seine Einschätzung: „In anderen Kommunen sind die Bürger schlechter dran“.

KALL-WAHLEN – „Das Ausbessern von Schlaglöchern in den Straßen sind Instandsetzungen, für die die Gemeinde den Bürger nicht mit Gebühren belasten kann“, informierte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs am Mittwochabend vor 80 Zuhörern während einer Bürgerversammlung in Wahlen. „Die nachmalige Herstellung der Fahrbahnen, der Gehwege, der Straßenbeleuchtung und des Kanals sind dagegen abgabepflichtig“, ergänzte der Jurist, der zum Thema „Kommunale Abgaben ohne Ende“ referierte.

Nicht nur für Wahlen

Nachdem die Straßen- und Kanalarbeiten in Wahlen nach zweijähriger Bauzeit dem Ende zugehen, hatte der Wahlener FDP-Kandidat Ralf Klöckner mit Unterstützung des FDP-Ortsverbandes die Bürgerinformation organisiert. Gleich zu Beginn wies Klöckner jedoch darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung keinesfalls um eine Wahlversammlung handele. Das Thema Kommunalabgaben sei auch für Sötenich und Rinnen aktuell, wo ähnliche Arbeiten begonnen hätten.

Berichte aus der Praxis

Zwei Stunden informierte der Jurist aus der Landeshauptstadt, dessen Kanzlei sich seit vielen Jahren auf das Verwaltungs- und Abgabenrecht spezialisiert hat, über Auseinandersetzungen mit Behörden sowie über praktische Fälle und die anschließende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. In Kall, so Hotstegs, bestehe die Satzung über Beitragserhebungen seit 1990. Der Gesetzgeber lasse den Kommunen einen breiten Spielraum. Und dieser werde in Kall nicht ausgeschöpft. Hotstegs: „Es wird sie jetzt nicht glücklich machen, wenn ich ihnen sage, dass in anderen Kommunen höhere Beiträge als in Kall zu zahlen sind.“

Anderswo seien Gebührenzahler viel schlechter dran. Steuern müsse der Bürger auch ohne konkrete Gegenleistungen zahlen. Beiträge würden dagegen für erbrachte Gegenleistungen erhoben, wie zum Beispiel für Gehweg und Kanal. „Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob sie den Gehweg auch tatsächlich benutzen“, so der Anwalt. Zur Problematik der drei Abschnitte mit verschiedenen Bauausführungen und der daraus resultierenden unterschiedlichen Gebührenbelastung konnte der Jurist keinen Rat geben. Die Betroffenen sollten zuerst mal die Bescheide der Gemeinde abwarten. Dann habe jeder noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Hotstegs. „Das kann dann am Ende dazu führen, dass der Nachbar danach stärker zur Kasse gebeten wird“.

„Es hat einige Dinge gegeben, die mich stutzig gemacht haben. Ich hoffe, das die Verwaltungsrichter das auch so sehen“, sagte Hotstegs. Diese Äußerung lässt vermuten, dass es in Wahlen Widersprüche gegen die Gebührenbescheide geben wird, die allerdings noch gar nicht verschickt worden sind. Der Anwalt riet den Zuhörern, die demnächst eintreffenden Abgabe-Bescheide zu prüfen.