Streit um Bürgerentscheid: Chancen für Godesberger Klage ungewiss, General-Anzeiger v. 12.05.2017

Bonn. Die Erfolgschancen der angekündigten Klage gegen den Bürgerentscheid zum Kurfürstenbad sind offenbar begrenzt.

Von Andreas Baumann

Diesen Schluss legt eine Entscheidung nahe, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Oktober 2016 zu einem anderen Bürgerbegehren fällte.

Der Anwalt der Initiative „Kurfürstenbald bleibt!“ zeigte sich am Freitag trotzdem optimistisch, dass Ergebnis der Abstimmung kippen zu können. Die Initiative beruft sich darauf, dass die Stadt den Bürgern wichtige Informationen vorenthalten habe.

Beim OVG-Fall ging es um den Bau von Flüchtlingsunterkünften, der verhindert werden sollten. Das Bürgerbegehren war gescheitert, was die Antragsteller anfechten wollten. Die Richter aber stellten klar, dass die Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens laut NRW-Gemeindeordnung endet, sobald der Stadtrat das Scheitern offiziell festgestellt hat. Es spreche einiges dafür, so das OVG, „dass nach einer negativen Ergebnisfeststellung die Handlungsmacht der Gemeindeorgane grundsätzlich auch nicht mehr durch eine gerichtliche Eilentscheidung beschränkt werden“ könne. Dass Richter einen Bürgerentscheid für unwirksam erklären, sei zudem „weder in der Gemeindeordnung noch sonst ausdrücklich vorgesehen“. Die Wiederholung eines Bürgerentscheids wegen eines „Abstimmungsmangels“ sei gesetzlich nicht geregelt.

Der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs interpretiert die Entscheidung als Hinweis der obersten NRW-Verwaltungsgerichtsinstanz, dass eine Rechtsschutzlücke für die Initiatoren von Bürgerbegehren geschlossen werde sollte. „Wir werden ein Musterverfahren führen“, sagt Hotstegs. Er verweist auf Dortmund: Dort musste die Kommunalwahl von 2009 wiederholt werden, weil der Oberbürgermeister massive Finanzprobleme vor dem Urnengang verschwiegen hatte. „Beim Bonner Bürgerentscheid fehlten den Stimmberechtigten maßgeblich mitentscheidende Informationen zu den Finanzen der Stadtwerke“, so der Anwalt. Hotstegs zielt auf bevorstehende Investitionen von mehr als 80 Millionen Euro in SWB-Straßenbahnen. Außerdem gibt es Zweifel am erhofften Steuervorteil des neuen Schwimmbades, das die Stadtwerke errichten sollen. Beides geht aus vertraulichen SWB-Protokollen hervor, die kurz vor Ende des Entscheids an die Öffentlichkeit gelangten.

Michael Faber bekräftigte am Donnerstagabend im Stadtrat seine Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Ashok Sridharan und die Verwaltungsspitze. „Ich fühle mich getäuscht“, erklärte der Fraktionschef der Linken. Rat und Bürger hätten rechtzeitig informiert werden müssen, da der „Steuervorteil ein wesentlicher Punkt in der öffentlichen Argumentation“ gewesen sei. In dieselbe Kerbe schlug Herbert Spoelgen. Er sitzt für die SPD, die sich gegen den Neubau gestellt hat, im Aufsichtsrat der SWB-Holding. „Erst jetzt ist klar, dass es Auswirkungen auf die Badfinanzierung geben wird“, kritisierte Spoelgen. „Sie haben den Bürgern in Hochglanzbroschüren Sand in die Augen gestreut.“ Kämmerin Margarete Heidler verteidigte die Stadtverwaltung. Die Protokolle der umstrittenen SWB-Sitzung vom 17. Februar blieben vertraulich: Es handele sich um einen Vorgang innerhalb der Stadtwerke zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsräten. Die Ergebnisse würden später in Beschlussvorlagen für den Rat einfließen.

Rolf Beu (Grüne) argumentierte, der Steuervorteil sei nur einer von vielen Pluspunkten des Neubau-Plans, die Straßenbahn-Problematik seit langem bekannt. Die Diskussion sei daher „politischer Popanz“. Klaus-Peter Gilles, Aufsichtsratschef der SWB-Holding und CDU-Fraktionsvorsitzender, nannte die Kritiker aus der Opposition „Brunnenvergifter“. Speziell Faber warf er vor, den Bürgerentscheid nicht zu akzeptieren: „Demokraten“, mahnte Gilles, „müssen auch knappe Ergebnisse hinnehmen“. 51,6 Prozent der rund 97.000 Teilnehmer hatten beim Entscheid gegen die Rettung des Kurfürstenbades gestimmt. Die Ratsmehrheit stellte dieses Ergebnis am Donnerstag gegen Linke, Bürger Bund und Sozialliberale formal fest. Damit endet die Sperrwirkung des Bürgerbegehrens. Das Grundstück in Godesberg könnte nun sofort verkauft werden.

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