IG Nievenheim will nicht aufgeben, dormago.de v. 23.04.2017

Nievenheim. Nachdem die Stadt die Auffassung vertritt, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt des Nievenheimer Hallenbades rechtlich unzulässig ist (DORMAGO berichtete), hat die Interessengemeinschaft Nievenheim den Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs um Prüfung der rechtlichen Sachlage gebeten. „Dass das geplante Bürgerbegehren unzulässig sein soll überrascht“, erklärt der Rechtsanwalt lt. IG Nievenheim. Hotstegs Begründung: „Die Stadt Dormagen hat zwei Ratsbeschlüsse benannt, die angeblich durch das Bürgerbegehren aufgehoben oder geändert würden. Die Beschlüsse behandeln aber gar nicht das Schwimmbad in Nievenheim.“Hotstegs weiter: „Der Bürger erhält nun durch das neue Bürgerbegehren die Chance, noch einmal über den Erhalt des Schwimmbades in Nievenheim nachzudenken und zu entscheiden. Anders als Ratsmitglieder dies bereits gefordert haben, müssen hierzu keine neuen Fakten ‚auf den Tisch‘. Es genügt, dass die Bürger selbst neu abstimmen wollen. Man darf jederzeit klüger werden oder anderer Meinung sein.“

Die IG Nievenheim zeigt sich nach diesen Aussagen entschlossen, das Bürgerbegehren zur Rettung des Nievenheimer Schwimmbades und den daraus resultierenden Bürgerentscheid weiterhin auf den Weg zu bringen. Dazu müssen u. a. 3000 Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden.

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