Kein gemeinsamer Termin, Kölner Stadt-Anzeiger v. 06.04.2017

Bürgerentscheid zum Pulheimer Friedhofskonzept wird nicht an die Landtagswahl gekoppelt

VON MARIA MACHNIK

Pulheim. Sichtbar enttäuscht waren die Initiatoren und die Unterstützer des Bürgerbegehrens zum Friedhofskonzept. Alles Reden, alle Versuche, CDU und Grüne doch noch für ihr Anliegen zu gewinnen, waren vergebens. Auch die Bitte des Bürgervereins, den Termin zu überdenken, ging ins Leere.

CDU und Grüne möchten zwar, dass alle stimmberechtigten Bürger ab 16 Jahren entscheiden können, ob der Ratsbeschluss vom 15. November 2016 aufgehoben werden soll. Das hieße, dass ausgewählte (sogenannte gelbe) Flächen auf städtischen Friedhöfen nach Ablauf aller Grabnutzungsrechte nicht entwidmet werden.

An die Landtagswahl am 14. Mai koppeln möchten CDU und Grüne den rund 50 000 Euro teuren Bürgerentscheid nicht. Sie stimmten für den von der Verwaltung vorgeschlagenen 25. Juni. Offenbar sind auch sie der Ansicht, dass der 14. Mai unrealistisch ist. Schon allein, weil laut Verwaltung für den Bürgerentscheid andere Wahlvorstände und andere Wahllokale gefunden werden müssen.

CDU und Grüne verteidigten das Friedhofskonzept als zukunftsweisend, richtig und als Chance, die Gebühren „im Griff zu behalten“. Thomas Roth (Grüne) bestritt, dass frei werdende Flächen an Häuslebauer verkauft werden sollten. Sie sollten als Grünflächen oder Parkanlagen erhalten bleiben. SPD, Bürgerverein, FDP und Jürgen Berger, Initiator des Bürgerbegehrens, erklärten erneut, dass das Entwidmen gegen die Menschenwürde verstoße.

Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hält es für ökonomischen Unsinn, die Termine zu trennen. Landtagswahl und Bürgerentscheid seien zwar zwei getrennte Vorgänge. „Getrennte Wahlvorstände und Wahllokale sind aber nicht zwingend notwendig.“ Er könne sich vorstellen, dass die Kommune das gleiche Personal auswähle und Landtagswahl und Bürgerentscheid in den gleichen Räumen stattfänden. Man brauche lediglich Wahlzettel in zwei unterschiedlichen Farben und die doppelte Anzahl an Wahlurnen. Um die Wahlvorstände zu entlasten, könne die Kommune sie um jeweils eine Person aufstocken. Notwendig sei das aber nicht. „Wenn ich das Instrument direkte Demokratie schwächen möchte, lege ich die Termine auseinander, ansonsten lege ich sie zusammen.“

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