Oberbürgermeisterin Romina Barth rechtmäßig im Amt bestätigt, CDU Torgau, Pressemitteilung v. 27.04.2016

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am Dienstag über die Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl 2015 in Torgau verhandelt. Die klagende Partei hatte vor allem die Mitwirkung des Sächsischen Ministerpräsidenten, Stanislav Tillich, als unzulässige Wahlbeeinflussung gerügt und somit als Hauptargument der Wahlanfechtung angeführt. Die Entscheidung der Verwaltungsrichter war eindeutig: Die Wahl von Oberbürgermeisterin Romina Barth ist rechtmäßig. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der die Torgauer Oberbürgermeisterin in Leipzig vertrat, bewertete den Ausgang des Verfahrens wie folgt: „Es ist erfreulich, dass der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, dass nicht jede Äußerung eines Ministerpräsidenten gleichbedeutend ist mit der Ausnutzung seiner besonderen Amtsstellung“. Bereits im August 2015 hatte die zuständige Rechtsbehörde des Landkreises Nordsachsen den Einspruch abgewiesen. Dieser Entscheidung folgten nun auch die Leipziger Verwaltungsrichter und wiesen die Klage ab. Große Erleichterung war auch beim CDU-Stadtverband Torgau zu verzeichnen, der Romina Barth für die Oberbürgermeisterwahl 2015 nominiert hatte. „Wir sind überglücklich, dass die Wahlanfechtung vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg hatte und Romina Barth nun rechtmäßig im Amt der Oberbürgermeisterin bestätigt wurde. Sie, die bereits seit dem Herbst als Amtsverweserin tätig war, kann nun die Geschicke der Stadt Torgau in den nächsten Jahren leiten.“, so die Vorsitzende des Stadtverbandes Cordula Jahn.

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