Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010

Bürgerbegehren gegen Grundschulschließungen: Verwaltungsrichter sollen vermitteln

Bielefeld (sas). Die Initiative „Bürgerbegehren Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“ hat am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Bielefelder Rat eingereicht. Ziel ist, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren gegen die geplanten Schulschließungen für zulässig zu erklären und den anderslautenden Bescheid des Oberbürgermeisters aufzuheben.

Dieser habe letztlich ein formales Verfahren notwendig gemacht, erklärt Robert Hotstegs, der vom Bürgerbegehren beauftragte Anwalt. Denn nach diesem Bescheid sei für die Gegner der erst einmal ausgesetzten Schulschließungen die Zeit gelaufen: Sie hatten einen Monat, um zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten.

Einem von OB Pit Clausen angeregten „runden Tisch“ verweigert sich das Bürgerbegehren, das 40 000 Bielefelder hinter sich weiß, ausdrücklich nicht, wie die Vertretungsberechtigten Annette Davidsohn und Silke Schüler betonen. Bislang, bedauern sie, sei von Rat und Verwaltung über sie, aber nicht mit ihnen gesprochen worden: „Gar nicht!“ Auch an den runden Tisch sei man „unter ferner liefen“ gebeten; vor allem aber biete er keine Rechtssicherheit. Die verspreche einzig der Klageweg. Um das Tischtuch nicht zu zerschneiden, setzt Hotstegs zunächst auf die Mediation der Mindener Verwaltungsrichter: „als Gegenvorschlag von unserer Seite“.

Das Angebot der Eltern, sagt Silke Schüler, sei, die zwei Jahre Bindungswirkung des Bürgerbegehrens für eine fundierte Schulentwicklungsplanung zu nutzen. „Die müsste dann die Stadtentwicklung einbeziehen.“ Und die sollte kreativ sein: „Wenn eine kleine Schule einer benachbarten großen zugeschlagen werden soll – warum dann nicht einmal umgekehrt denken und einen Aufnahmestopp der großen Schule verhängen, um die kleinere aufzufüllen?“ fragt Annette Davidsohn.

Rat und Verwaltung, erklärt Hotstegs, müssten nun zeitnah entscheiden, ob sie das Verfahren der richterlichen Mediation akzeptieren. Sollte die Mediation abgelehnt werden oder scheitern, werde geklagt. Dieses Verfahren, erwartet der Jurist, werde etwa fünf Monate dauern – bis in den Sommer. Finanziert wird die Klage durch das Netzwerk der Schulschließungsgegner, die um Spenden bitten. „Es geht nicht nur um fünf Schulen, sondern die gesamte Schullandschaft“, sagt Davidsohn.

Hotstegs macht zudem auf eine Ungereimtheit aufmerksam: Auf Landesebene sei es politisches Ziel, Bürgerbegehren zu erleichtern – weswegen der Kostendeckungsvorschlag, der bislang gefordert wird, abgeschafft werden soll. „Nahezu die gleichen Parteien schmettern damit in Bielefeld ein Bürgerbegehren ab.“ Auch das Argument, dass Klassen unter einer bestimmten Größe rechtswidrig seien, akzeptiert er so nicht: „Das ist nur eine Richtlinie, die mit einer Durchführungsverordnung zu ändern wäre.“ Schülers Vorschlag: Clausen arbeitet mit Kollegen aus anderen Städten auf eine Änderung hin.