Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 21.08.2015

::: Pressemitteilung 6/2015 :::

Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben
Überstundenklage abgewiesen – Kläger geht in die zweite Instanz

Düsseldorf. Die Klage des Düsseldorfer Feuerwehrbeamten, der mehr Geld für Überstunden erhalten wollte, ist heute vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen worden (Az. 26 K 9607/13). Der Kläger habe seine Bedenken zu spät geltend gemacht und damit gegen Treu und Glauben verstoßen.

Die heutige Zwischenbilanz ist für Fachanwalt Robert Hotstegs (36) eindeutig: „Die Stadt Düsseldorf profitiert von Treu und Glauben, die Feuerwehrbeamten gelten geradezu als ‚treu und doof‘.“ Die Landeshauptstadt nutzte die Möglichkeit, 54-Stunden-Wochen in der Feuerwehr aufrecht zu erhalten, die das EU-Recht verbietet. Anstatt mehr Personal auszubilden und einzustellen, mussten alle Beamten Sonderschichten leisten, die dann mit jeweils 20,- € pro Schicht vergütet wurden. Der Kläger hatte vorgetragen, dass dies sowohl gegen das Europarecht wie auch gegen das Verfassungsrecht verstieß. Genau dies müsse aber der Dienstherr eigentlich verhindern. Ein Gutachten des Hamburger Rechtsprofessors Dr. Frank-Rüdiger Jach hatte diese Auffassung gestützt.

Die Kammer des Verwaltungsgerichts machte deutlich, dass sie diese Argumente nur zweitrangig ansähe. Dem Kläger müsse man entgegen halten, dass er schlicht und einfach seit 2007 die Sonderschichten geleistet habe und erst 2013 Bedenken durch seinen Anwalt anmeldete. Rechtsanwalt Hotstegs: „Hier wird von Feuerwehrbeamten erwartet, dass sie das Verfassungs- und Europarecht besser kennen und verstehen, als die Stadt mit ihrem Rechtsamt.“ Die Landeshauptstadt hatte dieses Argument auch bemüht und zuletzt geltend gemacht, es sei nicht ihr Problem, dass das Europarecht so schwer zu verstehen sei, dann müsse die EU ihr Recht besser formulieren.

Nach der heutigen Urteilsverkündung wird die schriftliche Entscheidung in einigen Wochen den Parteien zugestellt. Der Feuerwehrbeamte will dann das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anrufen. Kollegen aus Düsseldorf, Dorsten, Aachen und Witten unterstützen ihn dabei.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de

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::: die Kanzlei :::

Seit 30 Jahren berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft bundesweit in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts, Beamtenrechts, Disziplinarrechts und Kommunalverfassungsrechts. Hierzu gehören etwa Klage- und Eilverfahren von Beamten gegen ihren Dienstherrn, die Verteidigung von Beamtinnen und Beamten in Disziplinarverfahren und Disziplinarklagen, sowie die Beratung und Begleitung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

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