Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 05.08.2015

::: Pressemitteilung 05/2015 :::

Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig
aktuelles Rechtsgutachten im Musterverfahren – Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet

Düsseldorf. Auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können erhebliche Nachforderungen von Feuerwehrbeamten zukommen. Dies ergibt ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten des Hamburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach (HAW Hamburg). Er erklärt das Landesgesetz über die Feuerwehrzulage für erhöhte Regelarbeitszeit für verfassungswidrig. Den Beamten stünde damit mehr Geld zu. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Musterverfahren (Az. 26 K 9607/13).

In der Klage will ein 38-jähriger Feuerwehrbeamter aus Düsseldorf für Mehrarbeit in den Jahren 2010 bis 2013 bezahlt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergütete die Sonderschichten nur pauschal mit 20,- € je Schicht, nicht nach dem Stundensatz der Mehrarbeitsvergütung. Hat der Kläger Erfolg, kippt seine Klage das Zulagengesetz (Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen). Hiervon sind alle Kommunen betroffen, die vom „opt-out“-Modell Gebrauch gemacht haben.

Nach dem Gutachten von Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach verstößt das Gesetz, das quasi nur aus einem einzigen Paragraphen besteht, gegen das Grundgesetz. Es verletzt den Bestimmtheitsgrundsatz, den Gleichheitsgrundsatz und das Alimentationsprinzip der Beamten. „Der Landesgesetzgeber hat anstelle einer klaren Regelung vielmehr ein Gesetz beschlossen, dass Willkür und Ungleichbehandlung Tür und Tor öffnete.“, sagt Fachanwalt Robert Hotstegs.

Das Land Nordrhein-Westfalen steht mit dieser bitteren Bilanz nicht alleine da. Erst am 18.06.2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die entsprechende Regelung des Landes Brandenburg für europarechtswidrig erklärt (Az. OVG 6 B 32.15). Das Gutachten und eine Kurzzusammenfassung stehen unter www.hotstegs-recht.de zum Download zur Verfügung.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de

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::: die Kanzlei :::

Seit 30 Jahren berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft bundesweit in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts, Beamtenrechts, Disziplinarrechts und Kommunalverfassungsrechts. Hierzu gehören etwa Klage- und Eilverfahren von Beamten gegen ihren Dienstherrn, die Verteidigung von Beamtinnen und Beamten in Disziplinarverfahren und Disziplinarklagen, sowie die Beratung und Begleitung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

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