Informationsveranstaltungen der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft (01./02.07.2015)

Musterklagen gegen die Opt-Out-Pauschale vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf


Auf Einladung der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft in Düsseldorf informiert Rechtsanwalt Robert Hotstegs am 01. und 02.07.2015 im Brauhaus am Dreieck, Blücherstraße 6, 40477 Düsseldorf. Die Veranstaltungen beginnen um 16.00 Uhr.


In drei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf streiten Feuerwehrbeamte der Landeshauptstadt Düsseldorf gegen die Gewährung der Opt-out-Pauschale (damals: 20,- € / Schicht). Zahlreiche Widerspruchsverfahren bei dem Dienstherrn verfolgen das gleiche Ziel. In diesen Verfahren hat die Stadt Düsseldorf einen unbefristeten Verjährungsverzicht erklärt, sodass diese Verfahren auch die Musterklagen abwarten können und die Beamten von dem Ergebnis profitieren können.

1. Überblick über die Themen der Musterklagen

Im Kern ist die Argumentation darauf gerichtet, dass wir die Anwendung des Zulagengesetzes in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig halten.

Einerseits handelt es sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Denn jede Beamtin und jeder Beamte eines anderen Fachamtes der Stadt Düsseldorf würde eine Mehrarbeitsvergütung für derartige Überschreitungen der Regelarbeitszeit erhalten. Eine Begrenzung auf 20,- € gäbe es dann nicht.

Darüber hinaus ist das Zulagengesetz selbt aber auch verfassungswidrig. Denn die dortigen Vorschriften sind zu unbestimmt. Es ist weder für Beamte, noch für Dienstherren erkennbar, wann eine Zulage gezahlt werden soll bzw. muss. Das Gesetz selbst spricht immer nur von „kann“. Das bedeutet aber auch, dass das Gesetz auch eine „Zulage“ von 0,- € zulässt und zugelassen hat. Ist das Gesetz aber so unbestimmt, verstößt es gegen die Verfassung und das Alimentationsprinzip.

Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob es sich überhaupt um eine (echte) freiwillige erhöhte Regelarbeitszeit gehandelt hat. Dass die Stadt Düsseldorf die entsprechenden Erklärungen vorbereitet und nur zur Unterschrift vorgelegt hat, bei verweigerter Unterschrift auch mit Sanktionen oder Benachteiligungen gedroht hat, spricht dagegen.

2. Stand der Verfahren

Rechtsanwalt Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf das Beamtenrecht. Er vertritt die Düsseldorfer Feuerwehrbeamten in den Verfahren.

In den Informationsveranstaltungen gibt er einen aktuellen Überblick über den Stand der Klageverfahren und einen Ausblick auf die mündliche Verhandlung im ersten Verfahren, die am 21.08.2015 stattfinden wird.

Rechtsanwalt Hotstegs informiert auch über ganz aktuelle Verfahren in anderen Bundesländern (z.B. Brandenburg), sowie eine Begutachtung der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, die zurzeit bei der Hochschule für Angewandte Wissenschaft Hamburg angefragt ist.

Es besteht auch aktuell noch die Möglichkeit, dass sich Feuerwehrbeamte den Musterverfahren anschließen und Ansprüche ab 2012 bis heute geltend machen. Hierzu kann eine vergünstigte Beratung genutzt werden. (Terminvereinbarung Tel.: 0211/497657-16)

3. weitere Informationen

Eine aktuelle Themenseite informiert auch im Internet über den Stand der Verfahren: https://www.hotstegs-recht.de/?p=2394

Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft ist seit 1985 überwiegend in Streitigkeiten mit Behörden tätig. Unser Spezialgebiet ist dabei das Beamtenrecht, in dem wir seit mehr als zwei Jahrzehnten Beamte gegenüber Vorgesetzten, Behördenleitung und Gerichten vertreten. Dies betrifft insbesondere die Konfliktfelder Beurteilung und Beförderung, Umsetzung und Versetzung, Zurruhesetzung, Dienstaufsichtsbeschwerden. Im Bereich des Disziplinarrechts hat unsere Kanzlei in vielen hundert Verfahren besonders umfangreiches Spezialwissen angesammelt. Regelmäßig ist es bei Straf- und Disziplinarverfahren gegen Beamte wichtig, die disziplinarischen Konsequenzen von vornherein mit in die Wahl der Strategie einzubeziehen. Daher haben wir uns auch hierauf spezialisiert.

Bei unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir ohne örtliche Begrenzung vor allen Behörden und Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik zugelassen. Ebenso vertreten wir Mandanten in Prozessen vor den Oberverwaltungsgerichten, insbesondere dem OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, sowie dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Stand: 20.06.2015

Schreibe einen Kommentar