Grundschulen erhalten – Chancengleichheit gesichert – Klage erledigt, Pressemitteilung vom 30.11.2011

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“, Annette Davidsohn und Silke Schüler, haben durch ihren Anwalt am Montag, 28.11.2011 gegenüber dem Verwaltungsgericht Minden das Klageverfahren zum Bürgerbegehren für „erledigt“ erklärt. Damit reagieren die Vertretungsberechtigten auf den Beschluss des Rates, dass die Bielefelder Grundschulen erhalten bleiben. Die Stadt hat sich der Erklärung angeschlossen und das Gericht hat heute, 30.11.2011, das Verfahren eingestellt.

Im September 2010 hatten die beiden Mütter Annette Davidsohn und Silke Schüler federführend mit vielen Elternvertretern, Bürgerinnen und Bürgern den Streit gegen die Mehrheit im Stadtrat aufgenommen, die zahlreiche Grundschulstandorte schließen wollte. Pädagogische Gründe, erprobte Schulkonzepte, wissenschaftliche Studien und vor allen Dingen über 40.000 Unterschriften unter dem Bürgerbegehren sprachen gegen die Schließungen.

Mit dem Begehren beantragten die Bürger, dass sie anstelle des Rates selbst über Fortführung und Erhalt der Schulen entscheiden wollten; in einem Bürgerentscheid. Zu dem kam es aber nicht, da der Rat der Stadt Bielefeld im November 2010 das Begehren für unzulässig erklärte.

„Dass dies aus taktischen Gründen geschah, war für uns offensichtlich“, sind sich die späteren Klägerinnen einig. Nur Davidsohn und Schüler hatten es in der Hand, weiter für die Durchführung des Begehrens zu streiten.

„Das ist eine hohe Verantwortung, die auf den Schultern der Vertretungsberechtigten lastet“, weiß ihr Rechtsanwalt Robert Hotstegs. „Wir haben am 18.11.2010 die Klage eingereicht und es hat exakt ein Jahr lang gedauert, bis wir nun entscheiden konnten, die Klage für erledigt zu erklären, weil der Rat Einsicht gezeigt hat und im Wesentlichen dem Bürgerwillen entsprochen hat.“ Dazwischen lag aber ein zähes Ringen um die Bürgerbeteiligung, bei der sich die Stadt nicht immer mit Ruhm bekleckert hat. Eine beim Verwaltungsgericht Minden stets angebotene Mediation lehnte der Oberbürgermeister ab. Er fragte dann aber selbst beim Verwaltungsgericht nach einem Mediator an, den man mieten wollte. Am Runden Tisch wurden außerhalb des Klageverfahrens viele Eltern und Interessenvertretungen beteiligt, dass die Politik schließlich den ursprünglich aktiven Eltern immer weniger Gehör schenkte.

Dass der Rat nun späte Einsicht zeigte, ist auch auf den sogenannten „Schulkonsens“ zurückzuführen, mit dem die Landtagsfraktionen einhellig den Erhalt kleiner Schulen begrüßt und befürwortet hatten. Ein Konzept, dass nun stärker im Gesetz verankert wird.

„Dies hätten wir in Bielefeld bereits früher haben können, 40.000 Bürger haben Rat und Verwaltung den Weg weisen wollen.“ ist sich Silke Schüler sicher. Und ihre Mitstreiterin Annette Davidsohn ergänzt: „Die Bielefelder Verwaltung und Politik muss noch einige Stunden nachsitzen, wenn sie zukünftig mit den Bürgern gemeinsam arbeiten möchte.“

Hierüber soll der Erfolg der Initiative am Ende nicht hinwegtäuschen. Gleichzeitig möchte die Initiative aber allen Mitstreitern, Helfern, Multiplikatoren und Unterstützern danken. Nur gemeinsam war es möglich zu demonstrieren, dass die Bildung der Kleinsten alle gemeinsam angeht.