Bad Münstereifel: Bürgerbegehren kann Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Schaffung von Parkraum für das City-Outlet-Center nicht verhindern, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 03.04.2013, Az. 4 L 111/13

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 3. April 2013 (4 L 111/13) einen Antrag des Bürgerbegehrens „Für 100 % kommunale Parkraumbewirtschaftung“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Stadt Bad Münstereifel sollte untersagt werden, Ratsbeschlüsse vom 19. März 2013 umzusetzen, die Grundstückskauf- und Grundstückstauschgeschäfte zur Schaffung von Parkraum für das im Herbst 2013 zur Eröffnung anstehende City-Outlet-Center betrafen.

Investoren sollten nach dem Willen des Rates auf den Grundstücken Parkplätze für die zu erwartenden Besucher schaffen. Die hinter dem Bürgerbegehren stehende IG Stadtentwicklung wollte den Verkauf bzw. den Tausch der Grundstücke verhindern und hat sich mit diesem Begehren an das Gericht gewandt. „Bad Münstereifel: Bürgerbegehren kann Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Schaffung von Parkraum für das City-Outlet-Center nicht verhindern, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 03.04.2013, Az. 4 L 111/13“ weiterlesen

Bauplanungsrecht – Wolf untersucht Fragen des Drittschutzes, jurion.de VerwaltungsNews v. 30.03.2013

Kurznachricht zu „Drittschutz im Bauplanungsrecht – Zur Weiterentwicklung eines stagnierenden Prozesses“ von Dr. Nicole Wolf, original erschienen in: NVwZ 2013 Heft 5, 247 – 251.

Wolf skizziert zunächst die grundlegende Problematik des Baurechts: Bei der Errichtung eines Bauvorhabens entstehen nicht nur Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und der Genehmigungsbehörde, sondern auch zwischen der Genehmigungsbehörde und denjenigen (belasteten) Dritten, die den Auswirkungen des Vorhabens in irgendeiner Form ausgesetzt sind. Es kommt mithin zu Dreiecksverhältnissen. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz erfordert, dass dem klagenden Dritten einklagbare subjektive Rechte zustehen. Nicht nur die objektive Rechtswidrigkeit einer erteilten Baugenehmigung, sondern vielmehr erst eine hinzutretende Verletzung des Rechtssuchenden in „eigenen“ Rechten machen eine Klage oder einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zulässig gem. § 42 Abs. 2 VwGO und begründet (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Im nächsten Abschnitt befasst sich die Autorin mit der Entwicklung des bauplanungsrechtlichen Nachbarschutzes und geht dabei auf die Entscheidungen des BVerwG ein (28.04.1967, IV C 10.65, BVerwGE 27, 29 ff.; 25.10.1967, IV C 86.66, BVerwGE 28, 148 ff.). Wolf macht deutlich, dass rechtswidrige Baugenehmigungen das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum eines Nachbarn nur dann verletzen, wenn sie resp. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändern und dadurch den Nachbarn schwer und unerträglich treffen (vgl. BVerwG, 13.06.1969, IV C 234.65, BVerwGE 32, 173, 179).
Im Folgenden untersucht sie das Gebot der Rücksichtnahme; dieses hat das BVerwG im „Schweinemäster-Fall“ entwickelt (25.02.1977, IV C 22.75, BVerwGE 52, 122). Das Rücksichtnahmegebot fordert eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauwilligen und andererseits dem von dem Bauvorhaben nachteilig betroffenen Dritten nach Lage der Dinge zugemutet werden kann. Ferner fasst die Autorin die aktuelle Rechtsprechung zum Drittschutz im Bauplanungsrecht zusammen (vgl. u.a. BVerwG, 16.09.1993, 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151; BVerwG, 28.07.1999, 4 B 38/99, NVwZ 2000, 552 f.). Wolf skizziert schließlich den Regelungsgehalt von §§ 33 ff. BauGB und arbeitet heraus, dass § 35 BauGB keine klare Abgrenzung des Geltungsbereichs und damit auch keine hinreichend deutliche Begrenzung eines insoweit drittschutzberechtigten Personenkreises erlaubt.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Henning Seel.

„Die Feuerwehrleute sind in Sorge“, Rheinische Post v. 05.02.2013

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs vertritt drei der Suspendierten

von Denisa Richters und Stefan Geilhausen

Mit Stadtverwaltungen und der Düsseldorfer im Besonderen hat die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs oft zu tun. So hat sie die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Golzheimer Friedhos begleitet. Robert Hotstegs, einer der Kanzleipartner, ist auch im Landesvorstand von „Mehr Demokratie“, einem Verein, der sich für mehr Bürgerbeteiligung einsetzt. Jetzt vertritt er drei der zehn von OB Dirk Elbers suspendierten Feuerwehrleute.

„Wir haben schon viele Suspendierungen erlebt“, sagt Katharina Voigt, Rechtsanwältin in der Kanzlei. „Dieser Fall ist aber schon außergewöhnlich. Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“ Voigt betont, dass es sich um eine „vorläufige Suspendierung“ handelt, mit einer bis April gesetzten Frist. Dennoch sei dieses Vorgehen des Rathaus-Chefs ungewöhnlich hart. Denn es impliziere, dass am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stehe. „Das ist eine der beiden Voraussetzungen für eine Suspendierung.“ Die andere sei, dass die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte Ermittlungen behindert. „Beides liegt unserer Einschätzung nach nicht vor“, betont Voigt. „„Die Feuerwehrleute sind in Sorge“, Rheinische Post v. 05.02.2013“ weiterlesen

Dieser Feuerwehr-Mann löste die Facebook-Affäre aus, BILD Düsseldorf v. 04.02.2013

Er und 9 Kollegen wurden suspendiert

Düsseldorf- Eine ruhige Wohnstraße im Stadtteil Wersten. Hier wohnt Hauptbrandmeister und Familienvater Michael P. (44): Der Mann, der per Facebook den Feuerwehr-Skandal von Düsseldorf ausgelöst hat.

Was war passiert? Der Feuerwehrmann hinterließ zunächst auf der städtischen Facebook-Seite einen flapsigen Kommentar zum Thema unbezahlte Feuerwehr-Überstunden. Neugierig geworden, klickten sich Rathaus-Mitarbeiter zur privaten Facebook-Seite des Mannes durch. „Dieser Feuerwehr-Mann löste die Facebook-Affäre aus, BILD Düsseldorf v. 04.02.2013“ weiterlesen

OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute wegen Facebook-Eintrag, EXPRESS v. 02.02.2013

von GÜNTHER CLASSEN und MARC HERRIGER

Düsseldorf – Der Ärger um die Überstunden-Bezahlung der Feuerwehr (siehe Infokasten) sorgt jetzt für Aufregung auf den Wachen. Oberbürgermeister Dirk Elbers suspendierte am Donnerstag nach EXPRESS-Informationen elf Feuerwehrleute wegen eines Facebook-Eintrags. Neun hatten lediglich den „Gefällt mir“-Button angeklickt.

Die Nachricht über den Eintrag auf der Facebook-Seite eines Düsseldorfer Feuerwehrmanns soll Elbers am Donnerstag in der Ratssitzung erreicht haben. Plötzlich sprang er auf, schnappte sich Kämmerer Manfred Abrahams, Personaldezernent Andreas Meyer-Falcke und Feuerwehrdezernentin Helga Stulgies und marschierte zum Chef der Feuerwehr, Peter Albers.

„Ich werde diese Leute entlassen“, soll Elbers dort lautstark gesagt haben. Anschließend unterzeichnete er elf Suspendierungen. Bis Ende April dürfen diese Feuerwehrleute nicht mehr arbeiten. „OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute wegen Facebook-Eintrag, EXPRESS v. 02.02.2013“ weiterlesen

Facebook-Pöbelei: OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute, Westdeutsche Zeitung v. 02.02.2013

von Juliane Kinast, Uwe-Jens Ruhnau und Alexander Schulte

Beamte sollen durch Äußerungen im Internet ihre Dienstpflichten verletzt haben. Jetzt droht die Kündigung.

Düsseldorf. Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Düsseldorfer Feuerwehr: Elf Beamte sind seit Freitag vom Dienst suspendiert. Der Grund: Sie sollen sich auf der Internetplattform Facebook abfällig über ihren Dienstherren, Oberbürgermeister Dirk Elbers, geäußert haben. Bis zum 30. April sind die Männer aus verschiedenen Wachen nun vom Dienst freigestellt. Sie müssen damit rechnen, ihren Job zu verlieren. Die Stadt hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Strafanzeige erstattet. „Facebook-Pöbelei: OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute, Westdeutsche Zeitung v. 02.02.2013“ weiterlesen

Weniger unzulässige Bürgerbegehren 2012, nrw.mehr-demokratie.de

Die 2011 vom Landtag beschlossene Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zeigt Wirkung. 2012 ist der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren deutlich zurückgegangen. Und nur ein Bürgerentscheid war ungültig. Das ist eine erfreuliche Entwicklung für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen. „Weniger unzulässige Bürgerbegehren 2012, nrw.mehr-demokratie.de“ weiterlesen