Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die rechtlichen Anforderungen für Anlassbeurteilungen präzisiert.
Der Antragsteller, ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes (BND), wurde im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens mit zahlreichen weiteren Beamten seiner Besoldungsgruppe in einer Beförderungsrangliste eingereiht, die primär nach dem Ergebnis der jeweiligen letzten dienstlichen Beurteilung erfolgte. Diese Beurteilungen waren Anlassbeurteilungen, die mit Blick auf die zwischen zwei Regelbeurteilungsterminen beabsichtigte Beförderungsrunde erstellt worden waren und in denen deutlich mehr Noten im Spitzenbereich vergeben wurden als bei den vorherigen Regelbeurteilungen. „Anlassbeurteilung darf vorangegangene Regelbeurteilung nur fortentwickeln, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 30.11.2012, Az. 2 VR 5/12“ weiterlesen